Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Mitglied werden und die vielen Vorteile nutzen können? Dann rufen Sie uns unter
09305/988396 an. Wir beraten Sie gerne.
Nachfolgend erklären wir Ihnen genau, wer vom Lohnsteuerhilfe Verein beraten werden darf.
LINK Beratungsbefugnis.
AUSTRITT:Der Austritt aus einem Lohnsteuerhilfeverein ist - nach Vereinssatzung - zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist möglich.
Mehr INFOS:
Unsere Beratungsbefugnis ist gesetzlich geregelt: Unsere Leistungen rund um die Steuererklärung bieten wir für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Pensionäre, Vermieter, Auszubildende sowie Studenten an (nach § 4 Ziffer 11 StBerG).
Vereinssatzung: PDF
Beratungsbefugnis: PDF
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